Schadensregulierung
Gleich, welche Versicherung den Schaden zu regulieren hat, brauchen Sie uns nur eine Abtretungserklärung zu unterschreiben. Wir kümmern uns dann um alles Weitere.
Glasschäden am eigenen Auto sind durch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgedeckt. Um die Versicherung in Anspruch zu nehmen, braucht die Scheibe nicht vollständig zerstört zu sein. Es genügt, wenn die Scheibe ihre Funktion nicht mehr voll erfüllen kann.
Schäden durch Steinschlag, Hagel und Wildunfälle zahlt normalerweise die Teilkaskoversicherung. Für selbst verschuldete Schäden bedarf es einer Vollkaskoversicherung.
Für Reparaturen an der Windschutzscheibe, z. B. bei Steinschlag, liegen die Reparaturkosten selten über 100.- Euro. So übernimmt die Teilkaskoversicherung in den meisten Fällen die gesamte Schadenssumme.
Muss z. B. die Frontscheibe ausgetauscht werden, liegen die Kosten deutlich höher. In diesem Fall trägt die Versicherung die Reparaturkosten, die den Selbstbehalt von z. B. 150.- Euro übersteigen.